Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen
in der Wirtschaft üblicherweise, auch durch  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (evtl. auch stillschweigend) getroffene Vereinbarungen über den Zahlungsort und -zeitpunkt von Geldschulden. Z. werden vielfach mit  Lieferungsbedingungen verbunden.
- 1. Grundsätzliche Möglichkeiten: a) Vereinbarung der Vorauszahlung (v.a. bei unbekannten oder unsicheren Kunden); b) Übergabe gegen Bezahlung ( Zug um Zug); c) Zahlung nach Übergabe (z.B. Klauseln „sofort Kasse“, „gegen bar“;  Barzahlung); d) Vereinbarung eines  Zahlungsziels ( Lieferantenkredit). Vielfach kombinierte Bedingungen, z.B. Klausel „zahlbar in 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen unter Abzug von 2 Prozent Skonto“.
- 2. Besondere Z. bei Außenhandelsgeschäften: Bei Außenhandelsgeschäften sind zu unterscheiden kurz- bis mittelfristige Z., die (1) nicht dokumentäre Z. oder (2) dokumentäre Z. ( Inkasso bzw.  Akkreditiv) sein können ( Außenhandelsfinanzierung). Langfristige Z. setzen sich häufig aus verschiedenen Elementen zusammen, Anzahlung,  Dokumentenrate, Ratenzahlung der Restschuld. Für die Ratenzahlung kann ein  Lieferantenkredit, ein  Bestellerkredit oder ein  Bank-zu-Bank-Kredit als Z. vereinbart werden. Verbunden sind die Z. im Außenhandel häufig mit  Bankgarantien und weiteren Sicherungsinstrumenten.
- Vgl. auch  Außenhandelsfinanzierung.

Lexikon der Economics. 2013.

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