- Zahlungsbedingungen
- in der Wirtschaft üblicherweise, auch durch ⇡ Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (evtl. auch stillschweigend) getroffene Vereinbarungen über den Zahlungsort und -zeitpunkt von Geldschulden. Z. werden vielfach mit ⇡ Lieferungsbedingungen verbunden.- 1. Grundsätzliche Möglichkeiten: a) Vereinbarung der Vorauszahlung (v.a. bei unbekannten oder unsicheren Kunden); b) Übergabe gegen Bezahlung (⇡ Zug um Zug); c) Zahlung nach Übergabe (z.B. Klauseln „sofort Kasse“, „gegen bar“; ⇡ Barzahlung); d) Vereinbarung eines ⇡ Zahlungsziels (⇡ Lieferantenkredit). Vielfach kombinierte Bedingungen, z.B. Klausel „zahlbar in 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb 10 Tagen unter Abzug von 2 Prozent Skonto“.- 2. Besondere Z. bei Außenhandelsgeschäften: Bei Außenhandelsgeschäften sind zu unterscheiden kurz- bis mittelfristige Z., die (1) nicht dokumentäre Z. oder (2) dokumentäre Z. (⇡ Inkasso bzw. ⇡ Akkreditiv) sein können (⇡ Außenhandelsfinanzierung). Langfristige Z. setzen sich häufig aus verschiedenen Elementen zusammen, Anzahlung, ⇡ Dokumentenrate, Ratenzahlung der Restschuld. Für die Ratenzahlung kann ein ⇡ Lieferantenkredit, ein ⇡ Bestellerkredit oder ein ⇡ Bank-zu-Bank-Kredit als Z. vereinbart werden. Verbunden sind die Z. im Außenhandel häufig mit ⇡ Bankgarantien und weiteren Sicherungsinstrumenten.- Vgl. auch ⇡ Außenhandelsfinanzierung.
Lexikon der Economics. 2013.